Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich:
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von uns schriftlich bestätigt sind.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss:
Unser Angebot ist freibleibend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung unserer Rechnung.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen:
Die Preise werden in EURO angegeben und sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise schließen Reisekosten und Übernachtung, Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten nicht ein.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonto wird in der auf der Rechnung angegebenen Weise gewährt. Bei mehreren Forderungen oder bei Forderungen in einem Kontokorrentverhältnis zu unserem Kunden werden Zahlungen, die nicht näher bezeichnet werden, stets zur Begleichung der ältesten Forderung im Sinne des Gesetzes verwendet.

§ 4 Zahlungsweise:
Die Zahlung hat in bar oder mittels Bank- oder Postüberweisung zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber ohne Skonto-Gewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber.

§ 5 Zahlungsverzug:
Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug und geht ein von ihm gegebener Scheck oder Wechsel zu Protest, und oder wird eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Arbeiten an noch laufenden Aufträgen einzustellen.

§ 6 Verzugszinsen:
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.

§ 7 Annahmeverzug:
Die Abnahme der Ware durch den Käufer/Auftraggeber ist eine vertragliche Hauptpflicht. Befindet er sich mit der Abnahme des Gewerkes/der Ware in Verzug und leistet er eine angeforderte Vorauszahlung nicht, so sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Frachtkosten in Höhe von 40% des Netto-Warenwertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.

§ 8 Lieferzeiten:
Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Ware in Folge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstandenen Verzögerung.

§ 9 Versendungskauf:
Ein erforderlicher Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transport-Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers. Verpackungskosten werden berechnet.

§ 10 Mängelrügen:
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie etwa zur Korrektur übersandte Produkte in jedem Fall zu prüfen. Wenn der Auftraggeber die Ware schriftlich oder mündlich freigegeben hat und sich etwaige Mängelbeseitigung bei Freigabe nicht vorbehält, erlöschen die Mängelbeseitigungsansprüche und die darauf basierenden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Im übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Ansprüchen des Auftraggebers. Mangelhafte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung an uns zurückzusenden, zur Vermeidung unnötiger Kosten jedoch nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 11 Betriebsgegenstände und Urheberrecht:
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten und speziell angefertigten Betriebsgegenstände, insbesondere hergestellte Filme, Klischees, Lithografien und Datensätze bleiben, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein für die Verletzung der Urheberrechte Dritter. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für die Löschung von uns erstellter Datensätze ist nicht gegeben.

§ 12 Eigentum:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber darf die Ware nur in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter veräußern. Sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei Zahlungseinstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehalte sowie eine Aufstellung der Forderungen gegenüber Drittschuldnern nebst Rechnungs-Abschriften zu übersenden. Uns steht darüber hinaus an den vom Auftraggeber angelieferten Gegenständen, insbesondere Manuskripte, Rohmaterialien usw. ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

§ 13 Copyright:
Das Copyright für Vertragserzeugnisse, Präsentationsobjekte, Entwürfe, etc. (auch digitaler Art) liegt generell beim Auftragnehmer. Mit der Zahlung der vertraglich festgelegten Vergütung an den Auftragnehmer erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht an dem Vertragserzeugnis, den Präsentationsobjekten, Entwürfen (auch digitaler Art) etc. Die Übertragung der Nutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Auftraggeber berechtigt ihn aber nicht, Bestandteile oder Gestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen.

§ 14 Impressum:
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

§ 15 Haftung:
Der Auftragnehmer haftet für die rechtliche/wettbewerbsrechtliche Richtigkeit von Werbeaussagen oder inhaltlichen Bestandteilen nicht. Eine Pflicht zur rechtlichen Beratung trifft den Auftragnehmer nicht. Sollte vom Auftraggeber eine rechtliche Beratung oder rechtliche Prüfung von Vertragsprodukten ausdrücklich gewünscht werden, haftet der Auftragnehmer für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung nicht. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für eventuelle Abmahnungen Dritter gegen den Auftragnehmer oder rechtliche Verfügungen gegen dessen Vertragsprodukte
oder deren Inhalte haftet der Auftraggeber. Dieser hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Haftung für Schäden wird auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 16 Haftung für Körperschäden etc.
Schäden, die dem Kunden, seinen Mitarbeitern oder Dritten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die von uns gelieferten Waren oder Werke entstehen und bei denen wir bei der Herstellung von Werken oder dem Verkauf der Ware eine Pflichtverletzung zu vertreten haben, werden nur dann erstattet, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Einer Pflichtverletzung von uns steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen im gleichen Maße gleich.

§ 17 Periodische Arbeiten:
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

§ 18 Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist Köln. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Vollkaufman im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder
sein Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 19 Salvatorische Klausel:
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der warenkorb | E-Commerce Agentur UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführer: Felix Bauer und Lukas Jan Gorski | Stand: Januar 2013
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